02 May 2026, 08:15

70.000 Euro im Gepäck: Zwei Männer fliegen mit undeklariertem Bargeld auf

Eine 1923 deutsche Banknote mit der Aufschrift "Einhundert Millionen Mark"

70.000 Euro im Gepäck: Zwei Männer fliegen mit undeklariertem Bargeld auf

Zwei arbeitslose Niederländer sind aufgeflogen, als sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025 und führte dazu, dass die Zollbehörden den gesamten Betrag beschlagnahmten. Beide Reisenden müssen nun mit verwaltungsrechtlichen Strafen rechnen, weil sie das Geld nicht wie gesetzlich vorgeschrieben deklariert hatten.

Die 35- und 36-jährigen Männer waren mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind unterwegs, als sie von der Bundespolizei kontrolliert wurden. Der 36-Jährige, der ursprünglich aus dem Irak stammt, trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich. Sein Begleiter, ein 35-jähriger Afghane, hatte 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche versteckt.

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Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr in bar ein- oder ausreisen, den Betrag beim Zoll angeben. Die Regelung gilt für alle Zahlungsmittel, darunter Bargeld, Reiseschecks und Prepaid-Karten. Zwar gibt es keine Obergrenze für die mitgeführte Summe, doch das Unterlassen der Deklaration stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht ein entsprechendes Verfahren nach sich.

Diese Vorschrift steht im Einklang mit den EU-weit geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung illegaler Geldbewegungen. Die Behörden nutzen solche Maßnahmen, um Geldwäsche, die Finanzierung von Terrorismus und andere Wirtschaftskriminalität zu verhindern. Das undeklarierte Geld der beiden Männer wurde eingezogen, und sie müssen nun mit weiteren Ermittlungen rechnen.

Die beschlagnahmten 70.000 Euro bleiben vorerst in der Verwahrung des Zolls, während das Verfahren läuft. Reisende werden daran erinnert, dass das Mitführen großer Bargeldbeträge ohne Deklaration unabhängig von Herkunft oder Verwendungszweck des Geldes zu Strafen führen kann. Der Fall unterstreicht die konsequente Kontrolle der Finanzströme an den deutschen Grenzen.

Quelle