AfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
Johanna AlbrechtAfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter Hartmut Beucker eingereicht worden. Im Mittelpunkt des Streits stehen Schrammens angeblich parteiische Handlungen während seines Dienstes in der ukrainischen Armee. Trotz des Rechtsstreits wurde er kürzlich in den Stadtrat von Wuppertal gewählt.
Die Ausschlussverfahren gegen Schramm begannen im Juli. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen reichte den Befangenheitsantrag am 26. September beim Landesparteigericht ein. In dem Dokument heißt es, die Gründe für eine Befangenheit seien offensichtlich und könnten nicht von der Hand gewiesen werden.
Schramm wird vorgeworfen, durch seinen Militärdienst gegen Russland parteiisch gehandelt zu haben. Seine Verbindungen zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler und seine einflussreiche Rolle im örtlichen AfD-Verband haben die Bedenken weiter geschürt. Sowohl Schramm als auch seine Unterstützer weisen jede Schuld von sich und genießen weiterhin starke Rückendeckung in ihrem lokalen Verband.
Auch die Beteiligung von Richter Beucker an Schrammens Mitgliedschaftsverfahren steht in der Kritik. Da Beucker wie Tritschler derselben AfD-Fraktion im Landtag angehört, wird seine Unparteilichkeit infrage gestellt. Kritiker argumentieren, dass seine Verbindungen die Fairness des Verfahrens beeinträchtigen könnten.
Trotz der rechtlichen Unsicherheiten kandidierte Schramm erfolgreich für einen Sitz im Wuppertaler Stadtrat. Seine Wahl fügt dem Streit eine weitere Ebene hinzu, da das Ausschlussverfahren noch immer nicht abgeschlossen ist.
Der Befangenheitsantrag unterstreicht die tiefgreifenden Bedenken hinsichtlich der Neutralität in Schrammens Ausschlussverfahren. Sollte er stattgegeben werden, könnte ein neuer Richter mit der Leitung des Verfahrens betraut werden. Unterdessen setzt Schramm seine politischen Aktivitäten fort – er hat einen Sitz im Stadtrat sichergestellt, während sich das juristische Verfahren hinzieht.






