Bewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen
Ein Mann, der im Sommer 2024 eine Apotheke in Euskirchen überfallen hat, ist vom Landgericht Bonn verurteilt worden. Der Angeklagte, der die Inhaberin mit einem Hammer bedroht hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe, nachdem er seine Schuld eingestanden hatte.
Der Vorfall begann, als der Räuber mit verdecktem Gesicht die Apotheke betrat. Er näherte sich dem Rezepttresen und schwang den Hammer in Richtung der Apothekerin. Aus Angst vor einem Angriff wich die Besitzerin von der Kasse zurück.
Der Mann erbeutete etwa 200 Euro aus dem Kassenautomaten, bevor er mit dem Hammer eine GlasScheibe nahe dem Eingang zerschlug. Bei seiner Flucht ließ er eine Einkaufstasche mit einem Messer zurück, die die Polizei später sicherte. Die Ermittler stellten fest, dass der Raubüberfall weder im Voraus geplant noch professionell ausgeführt worden war.
Während des Prozesses gestand der Angeklagte die Tat und zeigte Reue. Er zahlte dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz und entschuldigte sich persönlich, was die Geschädigte annahm. Das Gericht wertete diese Schritte als mildernde Umstände bei der Urteilsfindung.
Der Angeklagte wurde des besonders schweren Raubes für schuldig befunden, musste jedoch keine Haftstrafe antreten. Stattdessen erhielt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Fall wurde mit der Entschädigung der Apothekerin abgeschlossen.






