21 March 2026, 18:18

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelangem Betrug durch Schweigen

John Bull sitzt einem sitzenden Schuldirektor gegenüber an einem Tisch mit einem Hut und Papieren, während eine Tür und ein wandmontiertes Papier im Hintergrund sichtbar sind.

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelangem Betrug durch Schweigen

Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleitungszulagen bezogen hatte. Im vorliegenden Fall handelte es sich um Betrug durch Unterlassen, da die Pädagogin die Überzahlungen nicht gemeldet hatte. Die Behörden deckten die Unregelmäßigkeit später auf, was zu rechtlichen Konsequenzen führte.

Die Lehrerin hatte zuvor kommissarisch die Stelle einer Schulleiterin innegehabt, erhielt die höhere Zulage jedoch auch lange nach ihrem Rückzug aus dieser Funktion weiter. Als Beamtin war sie gesetzlich verpflichtet, die zuständigen Stellen über die falschen Zahlungen zu informieren. Stattdessen behielt sie das Geld – insgesamt rund 31.300 Euro – ohne Angabe ein.

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Ein Gericht sprach die Lehrerin des Betrugs durch Unterlassen schuldig. Das Urteil umfasste eine Geldstrafe in Höhe von 11.200 Euro sowie die Anweisung, den vollen Betrag der zu Unrecht erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten. Die Richter begründeten, dass die unterlassene Korrektur des Fehlers eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstelle.

Es gibt keine umfassenden Daten darüber, wie häufig ähnliche Überzahlungen bei deutschen Schulleitungen vorkommen. Solche Fälle hängen von individuellen Verwaltungsprüfungen ab und sind ohne offizielle Aufzeichnungen nur schwer nachverfolgbar.

Die Verurteilung unterstreicht die rechtliche Verantwortung von Beamten, finanzielle Fehler zu melden. Die Lehrerin muss nun die 31.300 Euro zurückzahlen und zusätzlich die Strafe begleichen. Der Fall dient als Mahnung, welche Konsequenzen die Nichtkorrektur verwaltungstechnischer Versäumnisse nach sich ziehen kann.

Quelle