Gelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach Überfall
Jakob BauerGelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach Überfall
Opfer des Überfalls auf die Gelsenkirchener Sparkasse erhalten nun Entschädigungen über Versicherungsansprüche. Einige Geschädigte haben bereits Auszahlungen erhalten, während andere rechtliche Schritte gegen die Sparkasse einleiten. Die Bank hat bestätigt, dass die Versicherungsschäden pro Schließfach bis zu 10.300 Euro abdeckt.
Die ersten Entschädigungen wurden über Hausratversicherungen ausgezahlt, mit einer durchschnittlichen Summe von etwas mehr als 22.000 Euro pro Geschädigtem. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier setzten für einen Mandanten erfolgreich rund 20.000 Euro durch. Viele betroffene Kunden verfügen jedoch über keine Zusatzversicherung und bleiben damit auf ihren Verlusten sitzen.
Auch Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann hat bereits Erfolge erzielt: Er erstritt insgesamt etwa 250.000 Euro für elf Mandanten. Die ersten beiden Klagen gegen die Sparkasse wurden mittlerweile beim Landgericht Essen eingereicht; eine erste Güteverhandlung ist für Juni angesetzt. Unterdessen arbeitet die Bank mit Polizei und einem Notar zusammen, um verbliebene Wertgegenstände zu dokumentieren und Kunden vor möglichen Betrugsversuchen zu warnen.
Geschädigte mit vollständigen Nachweisen über ihre eingelagerten Wertsachen hatten bei ihren Ansprüchen weniger Schwierigkeiten. Die Sparkasse ermöglicht zudem den Zugriff auf Sparkassenbuch-Guthaben auch ohne Vorlage des physischen Buches – vorausgesetzt, die Kunden weisen sich mit einem gültigen Ausweisdokument aus.
Die Versicherung der Bank deckt jedes Schließfach bis zu 10.300 Euro ab, einschließlich Bargeld. Wer nicht ausreichend versichert ist, setzt weiter auf juristische Schritte; weitere Klagen werden erwartet. Die genaue Zahl der betroffenen Fächer steht noch nicht fest, doch der Prozess der Wiederbeschaffung und Entschädigung hat nun begonnen.






