09 March 2026, 10:18

Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft unter Generalverdacht

Ein altes Buch mit dem Titel 'Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue' liegt aufgeschlagen da und zeigt eine Seite mit schwarzem Text.

Interne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft unter Generalverdacht

Eine umstrittene Untersuchung zu anti-Merz-Graffiti in Menden hat scharfe Kritik vom Generalstaatsanwalt in Hamm ausgelöst. Im Mittelpunkt des Falls stehen ein junger Mann und eine junge Frau, deren Wohnungen durchsucht wurden – obwohl sie rechtlich gegen die Beschlagnahmung von Beweismaterial vorgingen, das monatelang einbehalten wurde.

Nun sehen sich die Behörden mit Vorwürfen konfrontiert, die Ermittlungen überstürzt betrieben und die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände wie Laptops, USB-Sticks und Notizbücher unnötig verzögert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg geriet wegen ihres Vorgehens in die Kritik. Wie berichtet wird, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbefehl und die Auswertung von Funkzellendaten beschleunigt – ohne eine vollständige Prüfung der Beweislage. Der Generalstaatsanwalt in Hamm urteilte später, dass es für ein so schnelles Vorgehen keine dringende Notwendigkeit gegeben habe.

Eine junge Frau setzte sich erfolgreich vor dem Landgericht Arnsberg gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung zur Wehr. Dasselbe Gericht hob auch die Durchsuchung der Wohnung des jungen Mannes auf, nachdem sein Anwalt die Entscheidung angefochten hatte. Trotz einer entsprechenden Anordnung der Staatsanwaltschaft vom vergangenen Sommer wurden ihm zwei USB-Sticks und ein Notizbuch erst kürzlich zurückgegeben.

Unterdessen befinden sich weitere beschlagnahmte Gegenstände – darunter ein Laptop und Sprühdosen – weiterhin in Polizeigewahrsam. Der Generalstaatsanwalt wies darauf hin, dass der zuständige Staatsanwalt die Akten vor den Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gründlicher hätte prüfen müssen.

Die Kritik macht strukturelle Mängel im Ermittlungsverfahren deutlich, insbesondere die voreilige Beantragung von Durchsuchungsbefehlen und Verzögerungen bei der Rückgabe von Eigentum. Der Fall wirft weiterhin Fragen nach der Verfahrenskontrolle in der Arnsberger Staatsanwaltschaft auf.

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