Gynäkologe klagt gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus – jetzt geht es vor Gericht
Tim BöhmChefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe klagt gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus – jetzt geht es vor Gericht
Ein Gynäkologe aus Lippstadt klagt gegen das Abtreibungsverbot eines katholischen Krankenhauses – und bringt den Fall damit vor Gericht. Joachim Volz, der in der Einrichtung tätig war, hatte zwar vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz verloren, legte nun aber Berufung ein. Der Streit begann, nachdem das Krankenhaus im Februar 2025 unter katholische Trägerschaft übergegangen war und seither strenge neue Regeln gelten.
Der Konflikt eskalierte, als die Klinik im Februar 2025 unter die Leitung der katholischen Kirche gestellt wurde. Die neue Führung verbot umgehend sämtliche Schwangerschaftsabbrüche – selbst solche, die medizinisch notwendig waren. Volz, der solche Eingriffe zuvor durchgeführt hatte, darf sie seitdem weder im Krankenhaus noch in seiner Privatpraxis vornehmen, außer in seltenen, gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen.
Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich in Lippstadt am Tag der ersten Verhandlung, um Volz zu unterstützen. Eine Petition mit dem Titel "Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist keine Sünde!" hat seitdem über 292.000 Unterschriften gesammelt. Volz argumentiert, dass das Verbot ärztliche Entscheidungsfreiheit, Patientenrechte und deutsches Recht ignoriert, das Abbrüche unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Das Arbeitsgericht urteilte, dass der Krankenhausbetreiber das Verbot im Rahmen seines Direktionsrechts durchsetzen dürfe. Volz’ Berufung wird nun vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt; die mündliche Verhandlung ist für den 5. Februar angesetzt. Noch ist unklar, welcher Anwalt ihn in dem Verfahren vertreten wird.
Die Berufungsverhandlung am 5. Februar wird entscheiden, ob die Abtreibungsbeschränkungen des Krankenhauses Bestand haben. Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es Präzedenzfall für andere katholische medizinische Einrichtungen in Deutschland werden. Volz’ Klage wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen religiösen Vorgaben und medizinischer Praxis im Land auf.






