NRW setzt neue ökologische Maßstäbe für Freiflächen-Solaranlagen
Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Leitfaden zur ökologischen Bewertung von Freiflächen-Solaranlagen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat einen neuen Leitfaden für die Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgelegt. Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz (LANUV) entwickelte die Richtlinien, um die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen für die Flächeninanspruchnahme durch Projektentwickler zu standardisieren. Der Schritt erfolgt im Rahmen der Bestrebungen der Region, ihre Solarenergie-Kapazitäten in den kommenden Jahrzehnten deutlich auszubauen.
Der Leitfaden führt ein Punktesystem von null bis fünf ein, um verschiedene Bereiche einer Solaranlage ökologisch zu klassifizieren. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten die Note null und erfordern einen vollständigen ökologischen Ausgleich. Teilversiegelte Bereiche, etwa Schotterwege, werden mit einem Punkt bewertet.
Die Flächen direkt unter den Solarmodulen erhalten in der Regel einen Punkt und werden damit ökologisch mit Schotterflächen gleichgesetzt. Für die Zwischenräume zwischen den Modulreihen variieren die Abzüge – von einem halben Punkt bis hin zu keinem Abzug –, abhängig vom angestrebten natürlichen Lebensraum.
Um die ökologische Verträglichkeit zu verbessern, empfiehlt die Behörde größere Reihenabstände von mindestens fünf Metern sowie eine Mindesthöhe der Modultische von 0,8 Metern über dem Boden. Zudem werden reflexionsarme, lichtdurchlässige Module angeraten. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW kritisierte den Leitfaden jedoch als wissenschaftlich nicht ausreichend fundiert und bezeichnete einige Vorgaben als überzogen streng.
Nordrhein-Westfalen strebt an, seine Photovoltaik-Leistung bis 2030 auf 21 bis 27 Gigawatt und bis 2040 auf 50 Gigawatt zu steigern. Der Leitfaden stellt die ersten verbindlichen ökologischen Kriterien für Solarprojekte in der Region dar.
Die neuen Regeln schaffen eine einheitliche Grundlage, um die Umweltauswirkungen von Solarparks zu bewerten und auszugleichen. Projektentwickler müssen diese Kriterien künftig bei der Planung berücksichtigen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in NRW wird damit von der Balance zwischen ökologischen Belangen und Infrastrukturwachstum abhängen.






