NRW will Bundeswasserrecht ändern, um schwimmende Solaranlagen zu fördern
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des Bundeswasserrechts, um schwimmende Solarprojekte voranzutreiben
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen setzt sich für Anpassungen der bundesweiten Wassergesetze ein, um den Ausbau von schwimmenden Solaranlagen zu beschleunigen. Beamte haben entsprechende Vorschläge eingereicht, mit denen die aktuellen Einschränkungen für solche Anlagen gelockert werden sollen. Strengere Regelungen behinderten bisher die Expansion, so die Begründung. Besonders im Niederrhein-Gebiet sieht das Land großes Potenzial für großflächige Projekte.
Im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen seine Empfehlungen an Umweltminister Oliver Krischer überreicht. Im Mittelpunkt stehen Änderungen an Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes, der schwimmende Solaranlagen derzeit stark begrenzt. Aktuell dürfen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche genutzt werden, zudem ist ein 40-Meter-Abstand zum Ufer vorgeschrieben.
Der Verband plädiert für eine Ausweitung dieser Grenzwerte und für flexible Ausnahmen, die sich an den jeweiligen Gegebenheiten der Gewässer orientieren. Mona Neubaur, zuständige Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie, betont die Dringlichkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien im Land zu beschleunigen. Ihre Aussagen decken sich mit einer wachsenden Marktzuversicht: Im Oktober 2025 sanken die Preise für Solarstrom auf knapp sieben Cent pro Kilowattstunde.
Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über sechs betriebene schwimmende Solarparks. Die größte Anlage mit 5,6 Megawatt Leistung in Bislich beweist die Machbarkeit der Technologie. Minister Krischer hebt besonders die Region Niederrhein als vielversprechend für zukünftige Großprojekte hervor.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Hürden für schwimmende Solaranlagen abzubauen. Sollten die neuen Regelungen in Kraft treten, könnten im ganzen Land mehr Projekte realisiert werden. Die Verantwortlichen erhoffen sich dadurch einen Beitrag zur Erfüllung der Ausbaziele für erneuerbare Energien – bei gleichzeitiger Nutzung der verfügbaren Wasserflächen.






