26 March 2026, 08:17

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone nahe einer Schule

Verkehrszeichen 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schulbereich' mit einer Person in der Nähe, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone nahe einer Schule

Ein Radfahrer wurde in Nachrodt-Wiblingwerde mit 59 km/h in einer 30er-Zone in der Nähe einer Schule geblitzt. Der Vorfall ereignete sich während einer Geschwindigkeitskontrolle, bei der 587 Fahrzeuge überprüft wurden. Obwohl der Radfahrer nicht sofort angehalten wurde, zeigt der Fall, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Fahrradfahrer.

Die Geschwindigkeitsmessung fand am 18. März 2026 in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads statt. Von den 587 kontrollierten Fahrzeugen erhielten 52 eine Verwarnung, 18 mussten ein Bußgeld zahlen, und einem Fahrer wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 72 km/h – mehr als das Doppelte des erlaubten Tempos von 30 km/h.

Der Radfahrer, der mit 59 km/h unterwegs war, gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern bei dieser Aktion. Anders als Autofahrer unterliegen Radfahrer keinem festen Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Stattdessen richten sich die Strafen nach der konkreten Situation, etwa danach, wie stark andere gefährdet wurden. Die Bußgelder für Radfahrer liegen in der Regel zwischen 15 und 35 Euro, zusätzlich können Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden.

Tempoverstöße in Schulnähe werden oft besonders streng geahndet. Da der Radfahrer jedoch nicht vor Ort gestoppt wurde, erfolgte keine sofortige Maßnahme. Die Behörden werden die Umstände prüfen, bevor über mögliche Konsequenzen entschieden wird.

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Der Fall macht deutlich, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle gelten – unabhängig vom Fahrzeug. Zwar musste der Radfahrer keine sofortige Strafe fürchten, doch die Behörden werden bewerten, welche Gefahr von seiner Geschwindigkeit ausging. Sollte ein Verstoß vorliegen, drohen ihm ein Bußgeld oder ein Punkt in Flensburg.

Quelle