Rumäne stellt sich freiwillig – und entgeht so 15 Tagen Haft wegen Führerscheinentzugs
Nico MeyerRumäne stellt sich freiwillig – und entgeht so 15 Tagen Haft wegen Führerscheinentzugs
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich bei einer Bundespolizeidienststelle, nachdem er einen gegen ihn bestehenden Haftbefehl entdeckt hatte. Der Fall ging auf eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein zurück, die zu einer Geldstrafe von 900 Euro und einer möglichen Haftstrafe geführt hatte.
Der Vorfall begann am 19. Dezember 2023, als Bundespolizisten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen den Mann auf Grundlage eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Essen festnahmen. Er war im Februar 2024 vom Amtsgericht Gelsenkirchen in Abwesenheit verurteilt worden, weil er vorsätzlich ohne gültigen Führerschein gefahren war.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt 900 Euro. Bei Nichtzahlung wäre die Strafe in eine 15-tägige Haftstrafe umgewandelt worden. Statt sich der Haft zu stellen, begab sich der Mann später aus eigenem Antrieb zu einer Bundespolizeidienststelle und beglich die ausstehende Summe.
Durch die Zahlung der Strafe und der Verfahrenskosten entging er der Inhaftierung. Die Behörden bestätigten den Eingang der Zahlung und schlossen den Fall ohne weitere Ingewahrsamnahme ab. Die freiwillige Stellung des Mannes führte zur Aufhebung des Haftbefehls, ohne dass weitere rechtliche Konsequenzen folgten. Mit der Begleichung der 900 Euro Geldstrafe sowie der anfallenden Gebühren vermeidet er die ursprünglich vom Gericht verhängte 15-tägige Haftstrafe. Die Angelegenheit gilt nun als erledigt.






