19 March 2026, 18:17

Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Klage ab

Eine Libelle, die über einem Feld mit hohem Gras fliegt und ihre Flügel weit ausbreitet.

Drachenflieger-Gleiter scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Klage ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab und urteilte, dass das Projekt keine ernsthafte Gefahr für den Vereinsbetrieb darstelle. Die Entscheidung ebnet den Weg für den geplanten Windpark, der in einer ausgewiesenen Energiezone entstehen soll.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Sein Fluggelände gehört zu den meistfrequentierten der Region. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h ohne größere Beeinträchtigungen fortgesetzt werden könnten.

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Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass Flüge ohnehin bereits bei Windstärken über 30 km/h untersagt seien – unabhängig vom Windpark. Die Behauptung, höhere Windgeschwindigkeiten würden neue Risiken mit sich bringen, wies das Gericht zurück und stellte fest, dass die vorgebrachten Beweise die Bedenken des Vereins nicht stützten. Zudem bestätigte es, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei.

Die geplante Anlage liegt in einer im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Windenergiezone. Mit der nun rechtskräftigen Entscheidung kann der Bau ohne weitere Verzögerungen beginnen.

Das Urteil räumt den Weg für die Errichtung des Windparks in der genehmigten Energiezone frei. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass sich der Verein an die neue Infrastruktur anpassen muss, sein Betrieb unter den bestehenden Windgeschwindigkeitsbeschränkungen jedoch weitgehend unbeeinträchtigt bleibt. Aktuell stehen dem Projekt keine weiteren rechtlichen Hindernisse im Weg.

Quelle