24 May 2026, 02:16

Zoll am Flughafen Paderborn schlägt zu: 330.000 Euro Schwarzgeld und Drogenfunde

HZA-BI: Zoll Bielefeld zieht Sommerbilanz/Numerous Offenses Detected During Controls at Paderborn/Lippstadt Airport - Drug Couriers Stopped on A 44

Zoll am Flughafen Paderborn schlägt zu: 330.000 Euro Schwarzgeld und Drogenfunde

Zollbeamte am Flughafen Paderborn/Lippstadt sind in den letzten Monaten verstärkt gegen undeklariertes Bargeld und illegale Substanzen vorgegangen. Zwischen April und Oktober leiteten die Behörden Dutzende Ermittlungsverfahren ein, nachdem Reisende fast 330.000 Euro nicht deklariert hatten. Die Kontrollen führten zudem zur Beschlagnahmung von Drogen und zur Einziehung von über 100.000 Euro an hinterzogenen Steuern und Abgaben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Reisende, die nach Deutschland ein- oder ausreisen, müssen Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine oder bestimmte Wertpapiere ab einem Wert von 10.000 Euro oder mehr anmelden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder von bis zu einer Million Euro. Allein am Flughafen Paderborn/Lippstadt wurden im genannten Zeitraum 57 Strafverfahren und 26 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Neben Verstößen gegen die Bargeldregeln kam es auch zu mehreren Drogenfunden. Ein 56-jähriger Reisender wurde dabei ertappt, wie er 25 Gramm Marihuana, fünf Cannabissamen und acht Ecstasy-Tabletten schmuggeln wollte. Ein weiterer großer Fund umfasste 4.250 Milliliter Testosteron, einen verbotenen leistungssteigernden Wirkstoff.

Auf der Autobahn A44 wurden im August 2024 bei zwei getrennten Kontrollen ein Kilogramm Kokain, 1.000 Ecstasy-Tabletten, 220 Gramm Marihuana und 100 Gramm Haschisch sichergestellt. Zudem konnten durch die verschärften Maßnahmen über 100.000 Euro an rückständigen Steuern, Abgaben und Einfuhrumsatzsteuer aus nicht deklarierten Waren eingezogen werden.

Nach den deutschen Zollbestimmungen dürfen Reisende aus Nicht-EU-Ländern Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Für Flug- und Schiffsreisende gelten höhere Freigrenzen, während Kinder unter 15 Jahren eigene Freimengen haben. Für Tabak und Alkohol existieren besondere Mengenbeschränkungen, die nicht auf den Gesamtwert der zollfreien Waren angerechnet werden.

Die verschärften Kontrollen unterstreichen die strengen Zollvorschriften an deutschen Einreiseorten. Reisende müssen hohe Bargeldbeträge deklarieren, andernfalls drohen empfindliche Strafen. Gleichzeitig zeigen die Drogenbeschlagnahmungen und Steuernachforderungen, dass die Behörden weiterhin gegen illegale Importe und Steuerhinterziehung vorgehen.

Quelle