Zoll schlägt mit Großrazzia gegen illegale Beschäftigung und Lohnbetrug zu
Johanna AlbrechtZoll schlägt mit Großrazzia gegen illegale Beschäftigung und Lohnbetrug zu
Deutsche Zollbehörden schlagen mit Großrazzia gegen illegale Beschäftigung und Lohnverstöße zu
Bei einer bundesweiten Großkontrolle haben die deutschen Zollbehörden massiv gegen illegale Beschäftigung und Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen vorgegangen. Rund 3.000 Beamte befragten im Rahmen gezielter Prüfungen in besonders risikoreichen Branchen fast 6.500 Arbeitnehmer. Die Aktion förderte Tausende mutmaßliche Verstöße zutage, die zu Bußgeldern, Strafverfahren und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen führten.
Im Fokus der Kontrollen standen Branchen, die für Ausbeutung und Schwarzarbeit bekannt sind – darunter die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe, Fahrdienste sowie Spielhallen. Die Beamten führten bundesweit über 700 detaillierte Prüfungen von Geschäftsunterlagen bei Arbeitgebern durch.
Während der Aktion wurden etwa 1.800 mögliche Verstöße dokumentiert. Davon betrafen rund 600 Fälle die Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes. Zudem leitete der Zoll über 800 Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ein.
Die Razzia führte zu 460 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, darunter mehr als 90 wegen Mindestlohnverstößen. Darüber hinaus wurden 340 Strafverfahren eingeleitet. Diese betreffen Delikte wie vorenthaltene Sozialabgaben und illegalen Aufenthalt – etwa 150 Fälle hängen mit Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitserlaubnis zusammen.
In Nachprüfungen sollen nun Personalakten mit Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Die Behörden wollen so die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und Arbeitgeber für Verstöße gegen das Arbeitsrecht zur Verantwortung ziehen.
Die Aktion unterstreicht die anhaltenden Bemühungen im Kampf gegen Lohnbetrug und illegale Beschäftigung. Mit Tausenden verdächtigen Fällen ist mit weiteren Ermittlungen und Sanktionen zu rechnen. Die Zollbeamten betonten, dass solche Kontrollen abschreckend wirken und die Rechte der Arbeitnehmer schützen sollen.






