Zoll stoppt seltenes US-Militärfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2
Johanna AlbrechtZoll stoppt seltenes US-Militärfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2
Zollbeamte in Deutschland haben auf der Autobahn A2 einen in Norwegen zugelassenen Transporter mit einem seltenen Militärfahrzeug angehalten. Der 38-jährige Fahrer war auf dem Weg von Norwegen nach Frankreich, um das Kettenfahrzeug zu verkaufen, verfügte jedoch nicht über die erforderlichen Einfuhrundlagen für die EU.
Der Vorfall ereignete sich, als die Flughafenkontrollstelle Paderborn/Lippstadt den kleinen Transporter mit Anhänger in der Nähe der A2 kontrollierte. Im Inneren entdeckten die Beamten einen M29C Weasel – ein ungepanzertes amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich während des Zweiten Weltkriegs in den USA gebaut wurde. Der geschätzte Wert des Fahrzeugs betrug 12.500 Norwegische Kronen.
Der Fahrer besaß zwar eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden, konnte jedoch keine Zollpapiere für die Einfuhr des Fahrzeugs in die EU vorlegen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nach EU-Regeln dürfen Reisende Waren aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei einführen, wobei Flug- oder Schiffsreisende eine höhere Freigrenze von 430 Euro haben. Für Personen unter 15 Jahren gilt ein Limit von 175 Euro.
Da der Wert des Fahrzeugs die zollfreie Grenze überschritt, hätte der Fahrer Einfuhrabgaben entrichten und die Ware anmelden müssen. Er hinterlegte eine Sicherheit von 700 Euro, um die erwarteten Abgaben und eine mögliche Strafe abzudecken, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.
Für Rückfragen steht das Hauptzollamt Bielefeld unter der Telefonnummer (0521) 3047-1095 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Nach der Hinterlegung der Kaution setzte der Fahrer seine Fahrt fort, doch die Ermittlungen in dem Fall laufen weiterhin. Die Zollbehörden wiesen Reisende darauf hin, dass Waren, die die zollfreien Höchstgrenzen überschreiten, bei der Einreise in die EU deklariert werden müssen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.






