24 June 2026, 18:13

Bergisch Gladbach scheitert an der gesetzlichen Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

185 OGS-Plätze Fehlen - Stadt Erfüllt Kein Rechtsanspruch

Bergisch Gladbach scheitert an der gesetzlichen Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Bergisch Gladbach kämpft mit der Bereitstellung ausreichender Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Stadt kann die gesetzliche Vorgabe von acht Stunden Betreuung pro Tag für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler nicht erfüllen. Viele Familien müssen daher nach Alternativen suchen.

Aktuell gibt es an vier Grundschulen der Stadt eine Randzeitenbetreuung – doch das reicht nicht aus, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu decken. An der GGS Moitzfeld stehen beispielsweise nur 140 Plätze für 240 Kinder zur Verfügung, was einer Abdeckungsquote von etwa 58 Prozent entspricht. 13 Erstklässler mit gesetzlichem Anspruch erhalten dort keinen Betreuungsplatz.

Ähnliche Probleme gibt es an der GGS Heidkamp: Bei 200 Plätzen für fast 300 Schülerinnen und Schüler können nicht alle Erstklässler mit Rechtsanspruch aufgenommen werden. Stadtweit fehlen 32 Kindern mit Betreuungsanspruch ein Platz, insgesamt 185 Kinder werden im kommenden Schuljahr ohne Nachmittagsbetreuung auskommen müssen.

Die Stadt plant, die Engpässe durch eine erweiterte Betreuung an der GGS Heidkamp zu mildern, wodurch nach Schulschluss bis zu 10 zusätzliche Plätze entstehen sollen. Langfristig sind weitere Lösungen in Arbeit: Ab 2027 soll in Moitzfeld ein bedarfsgerechter Ausbau der GGS- und OGS-Einrichtungen (Offene Ganztagsschule) beginnen.

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben in Deutschland alle Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, beginnend mit den Erstklässlern.

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Da die Nachmittagsbetreuung nicht für alle gesichert ist, müssen 185 Familien in Bergisch Gladbach selbst für eine alternative Betreuung sorgen. Die Stadt unternimmt Schritte, um die Kapazitäten zu erhöhen – doch bis neue Einrichtungen fertiggestellt sind, werden Lücken bleiben. Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung gilt dann bundesweit.

Quelle