Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Länder und Kommunen bis 2029
Jakob BauerBundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Länder und Kommunen bis 2029
Der Bundeskabinett hat ein neues Gesetz verabschiedet, um die finanzielle Belastung von klammen Bundesländern und Kommunen zu verringern. Das sogenannte Länder- und Kommunenentlastungsgesetz (LKEG) zielt darauf ab, Altschulden abzubauen und langfristige Unterstützung zu leisten. Bundesfinanzminister Markus Hardt verteidigte das Paket gegen Kritik und bezeichnete es als einen "entscheidenden Schritt" für verschuldete Kommunalverwaltungen.
Nach dem LKEG erhalten finanziell schwache Bundesländer von 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro. Die Mittel sollen den Kommunen helfen, ihre ererbten Schuldenlasten zu reduzieren. Hardt betonte, die Bundesregierung übernehme nun Verantwortung, wo frühere Regierungen versagt hätten.
Der Minister rief die Abgeordneten zudem auf, die Unterstützung über 2029 hinaus zu verlängern – die endgültige Entscheidung liege jedoch bei künftigen Parlamenten. Gleichzeitig warnte er davor, den Kommunen zusätzliche finanzielle Lasten aufzubürden, da dies ihre Haushaltsdefizite weiter verschärfen könnte.
Kritik aus einigen Rathäusern wies Hardt als "unproduktiv" zurück. Er argumentierte, dass eine Untergrabung der Entlastungsbemühungen nur jenen in die Hände spiele, die gegen die Hilfe für verschuldete Gemeinden seien. Sollte sich die Haushaltslage des Bundes verbessern, könnten weitere Maßnahmen für die Städte folgen.
Das Paket bezeichnete Hardt als ein "starkes Signal für unsere Kommunen" und machte deutlich, dass die Regierung neue Finanzkrisen verhindern wolle, während sie bestehende angehe. Das LKEG sieht vor, bis mindestens 2029 jährlich 250 Millionen Euro an bedürftige Länder zu verteilen. Eine darüber hinausgehende Förderung hängt von parlamentarischen Beschlüssen und der Haushaltslage ab. Das Gesetz markiert einen Politikwechsel, bei dem sich die Bundesregierung langfristig zur Entschuldung der Kommunalhaushalte verpflichtet.






