Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Jakob BauerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Ein Gleitschirm- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt weder den Betrieb noch die Sicherheit des Clubs gefährde. Die Anlage soll nur 550 Meter vom Startplatz des Clubs entfernt errichtet werden, der seit 1998 in Betrieb ist.
Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage werde unzumutbare Flugbeschränkungen mit sich bringen und ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen. Er behauptete, die Konstruktion werde den Betrieb an einem der meistgenutzten Fluggelände der Region stören, von dem aus jährlich rund tausend Starts erfolgen. Das OVG fand jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Zukunft des Clubs gefährde.
Das Gericht bestätigte zudem, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Es verwies darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin möglich seien, sodass nur mit geringfügigen Einschränkungen zu rechnen sei. Das Urteil steht im Einklang mit jüngeren Entwicklungen: In den vergangenen fünf Jahren wurden in Deutschland etwa zwölf Windparks in der Nähe aktiver Fluggelände genehmigt – oft mit Auflagen wie Mindestabständen von 10 bis 20 Kilometern, Radarsystemen zur Kollisionsvermeidung und Schulungsprogrammen für Pilotinnen und Piloten.
Ein Beispiel ist der Windpark Windenergie Nordsee bei Husum, wo ähnliche Lösungen umgesetzt wurden, um den Ausbau erneuerbarer Energien mit der Flugsicherheit in Einklang zu bringen.
Mit der Entscheidung kann die Windkraftanlage wie geplant gebaut werden. Der Club muss sich nun an die neuen Bedingungen anpassen, wobei der Betrieb bei schwachem Wind ohne größere Änderungen fortgeführt werden kann. Der Fall spiegelt die bundesweiten Bemühungen wider, die Windenergie-Erschließung durch technische und regulatorische Anpassungen mit bestehenden Luftsportaktivitäten zu vereinbaren.






