Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Tim BöhmNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Ein langjähriger Rechtsstreit um Lärmbelästigung durch das Kölner Volkstheater hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine geplante Wohnraumumwandlung in der Nähe des Theaters wegen Lärmbedenken verhindert werden muss.
Der Konflikt begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen eine Baugenehmigung klagte, mit der Teile einer ehemaligen Druckerei in Wohnungen umgewandelt werden sollten. Die Theaterbetreiber argumentierten, dass der seit Langem am Standort ansässige Spielbetrieb Vorrang vor einer neuen Wohnnutzung haben müsse.
Im Juni 2024 hatte das Münsteraner Gericht zunächst dem Verein recht gegeben und die Genehmigung widerrufen, da die Lärmgrenzen überschritten wurden. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch später, dass die Münstersche Entscheidung zu einseitig auf Lärmrichtwerte abgestellt habe, ohne weitere Aspekte ausreichend zu berücksichtigen.
Der Fall geht nun zurück an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Seit der Wohnraumgenehmigung im Jahr 2025 gab es keine Änderungen in der Nutzung der Druckereiräume, und weitere Bauvorhaben in den angrenzenden Bereichen sind nicht dokumentiert.
Das Münstersche Gericht muss den Streit nun unter erweiterter Prüfung neu bewerten. Seine Entscheidung wird zeigen, ob die Wohnumwandlung durchgeführt werden darf oder ob der Lärmschutz für das Theater das Projekt blockiert. Während der erneuten Prüfung sind vorerst keine Veränderungen am Standort zu erwarten.






