NRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Vereinsfeste
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Regelung eingeführt, die ab dem 1. Juli 2026 die GEMA-Gebühren für gemeinnützige, karitative und kirchliche Veranstaltungen übernimmt. Die Maßnahme soll ehrenamtlich organisierte Treffen sowie kleinere Vereinsfeste unterstützen. Rund 33.500 Vereine und Organisationen im gesamten Bundesland werden von der Neuerung profitieren.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um förderfähig zu sein, dürfen die Events keinen Eintritt kosten, müssen vorher bei der GEMA angemeldet werden und in Räumlichkeiten mit einer Fläche von bis zu 500 Quadratmetern stattfinden. Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Auftritte unterliegen weiterhin den üblichen GEMA-Bestimmungen.
Das Vorhaben wird mit 3 Millionen Euro aus Landesmitteln finanziert und läuft zunächst bis Ende 2027. Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter, lobte die Entscheidung als bürokratieabbauend und förderlich für das ehrenamtliche Engagement. Die Landesregierung prüft zudem, ob künftig auch Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen in die Regelung einbezogen werden könnten.
Die Neuerung soll die ehrenamtliche Arbeit stärken und die Organisation von Vereinsfesten und gemeinnützigen Veranstaltungen erleichtern. Sie entlastet viele kleine Events finanziell, während für größere oder kommerzielle Musikveranstaltungen die regulären Lizenzgebühren weiterhin gelten.






