Richter in NRW können länger arbeiten - NRW will Renteneintrittsalter für Richter auf 69 Jahre anheben
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Renteneintrittsalters für Richter gebilligt. Derzeit endet ihre Amtszeit mit 67 Jahren, doch der neue Vorschlag sieht vor, dass sie freiwillig bis 69 weiterarbeiten können. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt die Reform und bezeichnet sie als Möglichkeit, erfahrene Fachkräfte im Justizsystem zu halten.
Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, eine Änderung des Landesrichtergesetzes auszuarbeiten. Die geltenden Bestimmungen legen ein festes Pensionsalter von 67 Jahren fest – ohne Option auf Verlängerung. Der neue Entwurf würde Flexibilität schaffen und Richtern ermöglichen, bei Bedarf zwei weitere Jahre im Amt zu bleiben.
Limbach betonte, dass erfahrene Richter wertvolles Fachwissen in die Justiz einbrächten. Zudem helfe die Neuregelung, den Druck auf die Gerichte zu verringern, indem qualifiziertes Personal länger im Dienst bleibe. Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre es das erste Mal, dass Richter in Nordrhein-Westfalen ihre Amtszeit über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus verlängern könnten. Die geplante Verlängerung soll dem Justizsystem mehr Flexibilität verschaffen und gleichzeitig erfahrene Richter halten. In den kommenden Wochen wird der Landtag den Entwurf prüfen und entscheiden, ob Richter künftig freiwillig bis 69 arbeiten dürfen.






