Rheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Die Stadt Rheinberg hat ein Gerichtsurteil begrüßt, das den gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt hat. Die Entscheidung folgte auf eine richterliche Überprüfung der Regelungen zu Abgrabungsgebieten, gegen die sich Rheinberg und andere Kommunen seit Langem gewandt hatten.
Rheinberg, gemeinsam mit dem Kreis Wesel und weiteren Gemeinden, hatte sich vehement gegen die geplante Ausweitung der Abgrabungsflächen ausgesprochen. Bürgermeister Philipp Richter argumentierte, dass ein weiterer Ausbau der Kies- und Sandabbaugebiete schwerwiegende Folgen für Anwohner, Natur und Landschaft am Niederrhein mit sich bringen würde. Zudem betonte er, dass Rheinberg bereits jetzt unter den Belastungen durch die bestehenden Abbauaktivitäten leide.
Richter setzt sich seit Langem für eine ausgewogene Planung bei der regionalen Entwicklung ein. Nach dem Urteil kündigten der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen an, die Konsequenzen der Entscheidung gemeinsam zu prüfen und zu bewerten. Die schriftliche Begründung des Urteils steht jedoch noch aus.
Die Gerichtsentscheidung verschafft Rheinberg und seinen Verbündeten nun eine Atempause. Die Stadt kündigte an, sich künftig aktiv in die regionale Planung einzubringen – mit dem Ziel, lokale Interessen und die Umwelt vor weiteren Abgrabungsvorhaben zu schützen.






