Stadtratswahl: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern vorerst an der Verwaltung
Nico MeyerStadtratswahl: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern vorerst an der Verwaltung
Drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahl sind von der lokalen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden betrafen die Art und Weise der Sitzverteilung, doch die Behörden erklärten sie aufgrund unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig. Die Entscheidung wird nun zur weiteren Prüfung an den neu gebildeten Rat weitergeleitet.
Die Einsprüche waren von Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Sie stellten die angewandte mathematische Methode zur Sitzverteilung infrage und forderten eine Neubewertung. Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen haben Wähler oder Parteien einen Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse Zeit, um deren Gültigkeit anzufechten.
Der Wahlprüfungsausschuss prüfte die Beschwerden zunächst, kam jedoch zu dem Schluss, dass sie unbegründet seien. Die Verwaltung bestätigte, dass die von den Einsprechenden angeführten Satzungen in diesem Fall nicht anwendbar seien. In der Folge wurden alle drei Einsprüche abgewiesen.
Der nächste Schritt erfolgt während der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates. Dieses Gremium wird nun entscheiden, ob es die Entscheidung der Verwaltung bestätigt oder aufhebt.
Die abgelehnten Einsprüche bedeuten, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Die anstehende Prüfung durch den Rat wird zeigen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Bis dahin bleiben die Wahlergebnisse unverändert.






