18-Jähriger stellt sich selbst – und landet wegen Raubverdachts in Haft
Jakob Bauer18-Jähriger stellt sich selbst – und landet wegen Raubverdachts in Haft
In Münster wurde ein 18-jähriger Mann in einer Polizeidienststelle festgenommen, nachdem er versucht hatte, eine Anzeige wegen Körperverletzung zurückzuziehen. Bei dem Besuch stellte die Polizei fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag - im Zusammenhang mit einem separaten Raubfall.
Der Vorfall ereignete sich, als der junge Mann die Bundespolizeidienststelle in Münster aufsuchte, um seine zuvor erstattete Anzeige wegen Körperverletzung zurückzunehmen. Überraschenderweise erschien er in Begleitung der Person, die er ursprünglich beschuldigt hatte.
Während die Polizei seinen Antrag bearbeitete, führte sie eine Routineüberprüfung seiner Personalien durch. Dabei wurde ein aktiver Haftbefehl des Amtsgerichts Münster aufgedeckt - ausgestellt wegen eines Raubdelikts. Unklar bleibt, wie lange der Mann bereits gesucht wurde, bevor dies ans Licht kam.
Die Polizei nahm den Verdächtigen umgehend in Gewahrsam. Später wurde er einem Haftrichter vorgeführt, um das weitere juristische Vorgehen zu klären.
Der Fall zeigt eine unerwartete Wendung während eines standardmäßigen Polizeiverfahrens. Der Beschuldigte muss sich nun nicht nur wegen des ursprünglichen Körperverletzungsvorwurfs verantworten, sondern auch wegen des Raubdelikts. Sein weiteres Schicksal hängt von der Entscheidung des Gerichts ab.
