281 Essener:innen nutzen das Selbstbestimmungsgesetz für neuen Vornamen und Geschlechtseintrag
Jakob Bauer281 Essener:innen nutzen das Selbstbestimmungsgesetz für neuen Vornamen und Geschlechtseintrag
Das Selbstbestimmungsgesetz ist nun seit etwas mehr als einem Jahr in Kraft und ermöglicht es Einwohner:innen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen einfacher zu ändern. In Essen hat das Standesamt erste Zahlen zur Nutzung des neuen Gesetzes veröffentlicht. Seit Beginn des Verfahrens am 1. November 2024 haben 281 Personen ihre offiziellen Eintragungen aktualisiert.
Nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtseintragung (SBGG) können Betroffene ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine notariell beglaubigte Erklärung ändern. Der Prozess beginnt mit der Anmeldung der Absicht beim Standesamt, gefolgt von einer verpflichtenden Wartefrist von drei Monaten. Nach dieser Frist können Antragstellende ihre Erklärung vor einer Behörde abschließen.
Der neue Geschlechtseintrag bietet vier Optionen: weiblich, männlich, divers oder kein Eintrag. Wer seinen Namen ändert, muss einen wählen, der zur aktualisierten Geschlechtsangabe passt. Sobald die Erklärung abgeschlossen ist, dürfen ein Jahr lang keine weiteren Änderungen an Geschlecht oder Name vorgenommen werden.
Stand 12. November 2025 hat das Essener Standesamt 281 Erklärungen bearbeitet. Weitere 13 Anträge befinden sich noch im Verfahren – ein Zeichen für die stetige Nachfrage nach dem neuen Verfahren.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die rechtlichen Hürden für die Änderung von Geschlecht und Name deutlich vereinfacht. Mit 281 vorgenommenen Änderungen allein in Essen zeigt sich, dass das Gesetz aktiv genutzt wird. Die einjährige Sperrfrist für weitere Anpassungen sorgt dafür, dass jede Entscheidung für einen festgelegten Zeitraum Bestand hat.
