19 November 2025, 18:25

Anwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen in Mediathek per einstweiliger Verfügung

Eine Zeitungsvorderseite mit mehreren Anzeigen und Schlagzeilen.

Anwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen in Mediathek per einstweiliger Verfügung

Der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwalt Constantin Martinsdorf hat kürzlich für die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth eine einstweilige Verfügung erstritten. Im Mittelpunkt des Falls standen heimlich aufgenommene Videoaufnahmen von ihr, die ohne ihre Zustimmung in einer Mediathek verwendet wurden. Martinsdorf betonte, wie entscheidend es in solchen Fällen sei, schnell zu handeln – ohne dabei die gründliche juristische Vorbereitung zu vernachlässigen.

Verena Kerths Fall drehte sich um heimlich gefilmtes Material, das in einer Mediathek gezeigt wurde und ihrer Ansicht nach ihre Privatsphäre verletzte. Martinsdorf erreichte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die die weitere Verbreitung des Materials stoppte. Er verwies darauf, dass solche Verfahren belastbare Beweise, präzise rechtliche Forderungen und eine sorgfältige Abwägung des öffentlichen Auftretens der betroffenen Person erforderten.

Die Verfügung unterbindet die weitere Verbreitung der unautorisierten Aufnahmen. Martinsdorfs Vorgehen zeigt, wie schnelle und gut vorbereitete rechtliche Schritte den Schutz der Privatsphäre sichern können. Der Fall dient als Beispiel dafür, wie das Medienrecht wirksam gegen Verletzungen persönlicher Rechte vorgehen kann.

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