07 February 2026, 18:41

Arzt darf nach Gerichtsurteil Abbrüche in Klinik und Praxis anbieten – doch die Lücken bleiben

Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Frau, die ein Baby in einem Krankenhauszimmer hält, mit einem Kinderbett, einem Eimer, einem Wagen, einer Tür, einem Fenster und Deckenleuchten.

Arzt darf nach Gerichtsurteil Abbrüche in Klinik und Praxis anbieten – doch die Lücken bleiben

Ein aktuelles Gerichtsurteil ermöglicht es Dr. Joachim Volz, seine Tätigkeit am Lippstädter Krankenhaus wiederaufzunehmen, während er gleichzeitig seine private Praxis weiterführt. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Sorgen über den schwindenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland wachsen. Fachleute fordern nun bundesweite Maßnahmen, um systemische Versorgungsmängel im Gesundheitswesen zu beheben.

Ausgelöst wurde der Fall, als Dr. Volz gegen die Einschränkungen seines Arbeitgebers bezüglich seiner Doppelfunktion klagte. Nach dem gewonnenen Prozess darf er Patientinnen nun sowohl in seiner Privatklinik als auch im Rahmen seines Krankenhausvertrags behandeln. Allerdings gilt das Urteil ausschließlich für ihn und schafft keine allgemeine Rechtsgrundlage.

Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Elsa-Studie legt die verschärfte Situation offen: Immer mehr Krankenhäuser verweigern Schwangerschaftsabbrüche – oft aufgrund von Fusionen mit religiös oder ethisch geprägten Trägern. Diese Entwicklung verringert die Versorgungsmöglichkeiten für Frauen, insbesondere in strukturschwachen Regionen.

Geltende Gesetze besagen, dass einzelne Ärztinnen und Ärzte nicht zur Durchführung von Abbrüchen gezwungen werden können. Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft müssen den Eingriff jedoch anbieten, wenn keine Alternativen bestehen. Eine parlamentarische Initiative bereitet nun einen Antrag vor, um diese Verpflichtung durchzusetzen. Die Begründung: Krankenhäuser hätten eine Pflicht zur Grundversorgung.

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Der Vorstoß stößt in der schwarz-roten Koalition auf Zustimmung. Einige Abgeordnete unterstützen die Maßnahme, was die Chancen auf eine Verabschiedung erhöht. Unterdessen sieht sich die Wissenschaftsministerin mit Forderungen konfrontiert, das Thema anzugehen – schließlich bleibt der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein zentraler Bestandteil der Frauengesundheit.

Das Urteil im Fall Volz unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen ärztlicher Autonomie und Patientenversorgung. Angesichts der durch Krankenhausfusionen sinkenden Abbruchsangebote drängen Politiker auf strengere Kontrollen der Versorgungsauflagen. Das Ergebnis des parlamentarischen Antrags könnte entscheiden, ob der Bund flächendeckend für gleichbleibenden Zugang zu einem krankenhaus in der nähe sorgen wird.