25 April 2026, 10:17

Betrunkener Pole ohne Führerschein in Grevenbroich von Polizei gestoppt

Schilder am Straßenrand mit Text "Alkoholtrinken ist verboten" und "Rauchen verboten" im Vordergrund, Bäume und Gras im Hintergrund.

Betrunkener Pole ohne Führerschein in Grevenbroich von Polizei gestoppt

Ein 59-jähriger Pole ist in Grevenbroich von der Polizei kontrolliert worden, nachdem er ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Bei der Verkehrskontrolle am Sonntagabend an der Kreuzung Ostwall/Parkstraße stellten die Beamten zudem fest, dass er unter Alkoholeinfluss stand.

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Der Mann war zunächst wegen des fehlenden Führerscheins angehalten worden. Ein vorläufiger Atemalkoholtest bestätigte anschließend, dass er Alkohol getrunken hatte. Sein Blutalkoholwert war so hoch, dass weitere Maßnahmen erforderlich waren.

Der Fahrer wurde zur Dienststelle gebracht, wo eine Blutprobe entnommen wurde. Nach deutschem Recht drohen Autofahrern ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille Sanktionen. Bei einem Wert von 0,11 Promille oder mehr gelten sie als absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat.

Die Polizei wies darauf hin, dass bereits bei geringeren Werten verwaltungsrechtliche Konsequenzen drohen können, wenn der Alkoholkonsum die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Die Halterin des Fahrzeugs – die Freundin des Mannes – muss nun damit rechnen, wegen des Überlassens des Autos juristisch belangt zu werden.

Die Behörden erinnerten daran, dass der sicherste Weg darin besteht, vor dem Fahren vollständig auf Alkohol zu verzichten. Der Fall wird nun durch das Justizsystem weiterverfolgt, wobei sowohl dem Fahrer als auch der Fahrzeughalterin mögliche Anklagen drohen.

Quelle