Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft in NRW-Kontrollstreit
Tim BöhmPolizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft in NRW-Kontrollstreit
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen das Landesgesetz zur unabhängigen Polizeiaufsicht abgewiesen. Mit dem im März 2025 verkündeten Urteil ist der Rechtsweg für die Gewerkschaft in dieser Sache endgültig versperrt.
Die DPolG hatte Teile des Gesetzes angefochten, die es dem unabhängigen Polizeibeauftragten ermöglichen, Ermittlungen gegen Beamte entweder parallel zu oder nach Abschluss strafrechtlicher Verfahren durchzuführen. Die Gewerkschaft hielt diese Regelungen für verfassungswidrig.
Mit der Entscheidung des Gerichts bleibt das Gesetz zur unabhängigen Polizeikontrolle in Kraft. Das Urteil bestätigt, dass der Beauftragte seine Ermittlungen wie bisher fortsetzen kann. Eine erneute Anfechtung der Regelungen durch die DPolG auf dieser Grundlage ist damit ausgeschlossen.
