Deutschlands Datengesetz tritt in Kraft; Umsetzunggesetz steht noch aus
Admin UserDeutschlands Datengesetz tritt in Kraft; Umsetzunggesetz steht noch aus
Das Datengesetz ist kürzlich in Kraft getreten und markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Datenregulierung. Doch das Datengesetz-Umsetzungsgesetz steht noch aus – die endgültige Verabschiedung bleibt abzuwarten. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, führt es gestaffelte Bußgelder für Verstöße ein. Bei leichteren Vergehen drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro, während schwere Verstöße großer Unternehmen mit bis zu 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bleibt für DSGVO-Verstöße zuständig und wendet weiterhin das bestehende DSGVO-Sanktionssystem an. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird hingegen zur zentralen Anlaufstelle für die Einhaltung des Datengesetzes. Ihre erweiterten Befugnisse umfassen die Anerkennung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung von Pflichten, die Ermittlung in Verdachtsfällen sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren. Der BfDI überwacht die Datenschutzeinhaltung im Privatsektor – unterstützt von branchenbezogenen Behörden, während die Landesdatenschutzaufsichten an Einfluss verlieren. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Kontrolle der Einhaltung und die Verhängung von Strafen verantwortlich sind. Kritiker monieren jedoch, dass das regulatorische Überwachungssystem nachgeordnete Bundesbehörden und kommunale Ebenen unzureichend einbindet. Mit dem Inkrafttreten des Datengesetzes rückt nun die Finalisierung des Umsetzungsgesetzes in den Fokus. Die abgestuften Sanktionen und die erweiterten Rollen von BNetzA und BfDI sollen die Datenregulierung stärken. Doch die Inklusivität des regulatorischen Rahmens bleibt umstritten.
