EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei freiwilligen Flugverspätungen
Johanna AlbrechtFlugverspätung aufgrund langer Check-in: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei freiwilligen Flugverspätungen
Ein aktuelles Urteil des EuGH hat die Verantwortung von Fluggesellschaften bei freiwilligen Flugverspätungen präzisiert. Die Entscheidung geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 2022 zurück, bei dem European Air Charter auf verspätete Passagiere wartete – mit weitreichenden Folgen. Zwei betroffene Reisende fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung für ihre durch die Verspätung beeinträchtigte Reise.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Flug von Düsseldorf nach Varna, der mit mehr als drei Stunden Verspätung landete, nachdem die Airline den Abflug bewusst verzögert hatte. Das Urteil des EuGH stärkt die Passagierrechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in ganz Europa.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo überlastete Sicherheitskontrollen zu langen Warteschlangen führten. Die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter entschied sich, auf Passagiere eines vorherigen Fluges zu warten, die noch in den Sicherheitschecks festsaßen. Diese Entscheidung führte dazu, dass der Flug von Düsseldorf nach Varna mit mehr als fünf Stunden Verspätung startete.
Die Verzögerung hatte Auswirkungen auf den gesamten Flugplan der Airline an diesem Tag und zwang sie, nachfolgende Flüge umzuorganisieren. Zwei Passagiere des betroffenen Fluges reichten später Klagen auf jeweils 400 Euro Entschädigung ein. Sie argumentierten, dass die Entscheidung der Airline direkt für ihre verspätete Ankunft verantwortlich sei.
Der EuGH gab den Klägern recht und stellte klar, dass Fluggesellschaften "außergewöhnliche Umstände" nicht als Begründung anführen können, wenn Verspätungen auf eigene freiwillige Entscheidungen zurückgehen. Das Urteil betont, dass das Warten auf Passagiere eines vorherigen Fluges – sofern kein Fall höherer Gewalt vorliegt – die Airline vollumfänglich haftbar für Entschädigungszahlungen macht.
Seit 2022 dient dieses Urteil nationalen Gerichten in Deutschland, Frankreich und Italien als Leitlinie. Richtungsweisende Entscheidungen, etwa vom Landgericht Berlin (2023), dem Berufungsgericht Paris (2024) und dem Tribunale di Roma (2025), haben in ähnlichen Fällen durchgehend Entschädigungen zugesprochen. Nun muss das Düsseldorfer Gericht prüfen, ob die Entscheidung von European Air Charter tatsächlich eigenständig getroffen wurde, und über die Forderungen der Passagiere entscheiden.
Das Urteil des EuGH festigt den Schutz von Passagierrechten nach der EU-Verordnung 261/2004. Fluggesellschaften, die Flüge freiwillig verzögern, um auf verspätete Passagiere zu warten, müssen künftig mit strengeren Haftungsregeln für Entschädigungszahlungen rechnen. Zudem gibt das Urteil nationalen Gerichten klarere Vorgaben für die Behandlung ähnlicher Streitfälle in der Zukunft.
