Evangelische Kirche prüft Personalakten auf vier Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt
Jakob BauerKirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf vier Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat eine unabhängige Überprüfung ihrer Personalakten eingeleitet, um mögliche 4 Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Für die Untersuchung wurden ehemalige Polizeibeamte beauftragt; die Arbeiten begannen am 1. Februar 2023. Damit folgt die Kirche ähnlichen Initiativen anderer Landeskirchen, darunter der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Zunächst werden die Akten der derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüft, um sicherzustellen, dass etwaige Feststellungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen liegen. Ein einzelner pensionierter Beamter leitete die Ermittlungen zunächst, seit dem 1. März unterstützt ihn ein zweiter Kollege. Nach Abschluss der aktuellen Unterlagen rückt der Fokus auf archivierte Akten, einschließlich derer ehemaliger Beschäftigter.
Sämtliche Personalakten der Landeskirchenverwaltung werden auf Hinweise auf Fehlverhalten durchsichtet. Werden Belastungsmomente gefunden, leitet die Kirche die Fälle an die Stelle zur Bearbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) weiter, die weitere Schritte einleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarrechtliche Maßnahmen – von Abmahnungen bis hin zur Kündigung – nach dem kirchlichen Arbeitsrecht verhängt werden.
Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wird die regionalen Synoden künftig über den Stand der Dinge informieren. Wie lange die gesamte Überprüfung dauern wird, ist jedoch noch unklar.
Die EKvW steht mit diesem Vorhaben nicht allein da: Die Evangelische Kirche im Rheinland führt in ihren 34 Kirchenkreisen standardisierte Aktenprüfungen durch, und auch der Kirchenkreis Essen hat mit der Durchsicht seiner Unterlagen begonnen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat bisher noch nicht bestätigt, wie viele Landeskirchen vergleichbare Maßnahmen ergriffen haben.
Ziel der Untersuchung ist es, sowohl vergangene als auch aktuelle Fälle sexualisierter Gewalt innerhalb des kirchlichen Personals zu identifizieren. Bei bestätigten Verstößen werden formelle Verfahren eingeleitet, die im Extremfall auch Entlassungen zur Folge haben können. Die Kirche hat zugesagt, über die offiziellen Kanäle regelmäßig über den Fortgang der Prüfung zu berichten.
