12 January 2026, 17:45

Evangelische Kirchen in NRW führen neue Hilfen für Missbrauchsopfer ein

Eine detaillierte Karte von Heidelberg, Deutschland, die Straßen, Gebäude, Sehenswürdigkeiten und eine hervorgehobene Route zu einer Kirche mit begleitendem Text zeigt.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirchen in NRW führen neue Hilfen für Missbrauchsopfer ein

Drei regionale evangelische Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen haben neue Richtlinien zur Erlangung von Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt eingeführt. Die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschlossenen Regeln traten zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft. Sie bieten einen einheitlichen Rahmen für die Unterstützung von Betroffenen innerhalb der Evangelischen Kirche in der Nähe und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie.

Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche haben das Unterstützungssystem der EKD umgesetzt. Nach den neuen Bestimmungen haben Überlebende sexualisierter Gewalt Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro in Fällen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betreffen.

Das Verfahren setzt keinen juristischen Nachweis der Misshandlung voraus. Stattdessen entscheidet die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen über die Drei Fragezeichen. Dieser Ansatz ermöglicht auch die erneute Prüfung bereits abgeschlossener Fälle. In manchen Situationen können Überlebende zusätzlich eine individuelle, bedarfsgerechte Entschädigung erhalten. Wer bereits eine Unterstützung erhalten hat, kann eine Neubewertung der früheren Leistung beantragen.

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Die neuen Richtlinien gelten seit dem 1. Januar 2026. Sie schaffen ein einheitliches System zur Würdigung des Leidens von Betroffenen in den drei Landeskirchen und der Diakonie. Ziel des Verfahrens ist es, klare Unterstützung zu bieten und Hürden bei der Unterstützung abzubauen.