18 February 2026, 16:38

Evangelische Kirchen prüfen Personalakten auf sexualisierte Gewalt – Ermittler im Einsatz

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor ihnen und auf der rechten Seite stehen, und Fotorahmen an der Wand im Hintergrund.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirchen prüfen Personalakten auf sexualisierte Gewalt – Ermittler im Einsatz

Zwei große evangelische Landeskirchen in Deutschland haben unabhängige Überprüfungen von Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen sichten die Unterlagen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern. Für die Ermittlungen, die in diesem Jahr begannen, wurden pensionierte Polizeibeamte hinzugezogen, die die Untersuchungen leiten. Die Evangelische Kirche von Westfalen startete ihre Aktenprüfung am 1. Februar 2023, zunächst mit einem ehemaligen Beamten. Seit dem 1. März unterstützt ein zweiter Ermittler das Team. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Personalakten der regionalen Kirchenverwaltung nach Hinweisen auf Fehlverhalten zu durchforsten. Zunächst liegt der Fokus auf den Akten aktueller Beschäftigter, um sicherzustellen, dass mögliche Fälle noch innerhalb der Verjährungsfrist liegen. Sobald die aktuellen Akten geprüft sind, wendet sich das Team den Archivbeständen zu – einschließlich der Unterlagen ehemaliger Mitarbeiter. Werden dabei Belege für sexualisierte Gewalt gefunden, leitet die Kirche die Fälle an die Stelle zur Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) weiter, die eine vertiefte Untersuchung vornimmt. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarrechtliche Maßnahmen – von Sanktionen bis hin zur Kündigung – nach dem kirchlichen Arbeitsrecht folgen. Auch die Evangelische Kirche im Rheinland führt in vielen ihrer 34 Kirchenkreise standardisierte Überprüfungen durch. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, wird künftige Regionalsynoden über den Stand der Arbeiten informieren. Unklar bleibt bisher, wie viele Landeskirchen bundesweit ähnliche Schritte einleiten. Ziel der Ermittlungen ist es, frühere Versäumnisse aufzudecken und zukünftigen Schaden innerhalb der Kirchen zu verhindern. Während die pensionierten Beamten weiterhin Akten prüfen, übernimmt die UVSS die Bearbeitung von Fällen, die einer genaueren Untersuchung bedürfen. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen in den kommenden Monaten an die Kirchenleitung berichtet werden.

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