Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Jahrzehnten des Verbots nach Europa zurückkehren
Tim BöhmGericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Jahrzehnten des Verbots nach Europa zurückkehren
Ein ehemaliger Guantánamo-Häftling aus Mauretanien hat nach einem langjährigen Rechtsstreit das Recht erhalten, nach Europa zurückzukehren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde der Stadt zurück und hob damit ein langjähriges Einreiseverbot auf. Das Urteil folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen über seine früheren Verbindungen zu extremistischen Gruppen und seinen aktuellen Status als EU-Bürger.
Der Mann war in den frühen 1990er-Jahren erstmals nach Deutschland gekommen, nachdem er sich zeitweise al-Qaida in Afghanistan angeschlossen hatte. Im Jahr 2000 wurde er wegen Sozialbetrugs verurteilt und später des Landes verwiesen. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde er im August 2002 in das Gefangenenlager Guantánamo Bay gebracht und erst 2016 wieder freigelassen.
2020 beantragte er eine Befristung seines deutschen Einreiseverbots, doch sein Antrag wurde abgelehnt. Allerdings entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf im November 2023 zu seinen Gunsten und ordnete die Aufhebung des Verbots an. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, das seine zwischenzeitlich erworbene niederländische Staatsbürgerschaft – und damit seine Freizügigkeit als EU-Bürger – als entscheidenden Faktor nannte.
Der Fall hat aufgrund seiner rechtlichen Bedeutung Aufmerksamkeit erregt, da eine weitere Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich wäre. Während deutsche Behörden den Mann früher als hochgradige Sicherheitsgefahr einstuften, deuten jüngere Bewertungen auf eine veränderte Einschätzung hin: Seine Integration und das Fehlen von Radikalisierungstendenzen werden nun hervorgehoben.
Mit dem Gerichtsurteil darf der Mann nach Jahrzehnten rechtlicher Beschränkungen wieder nach Europa einreisen. Seine Rückkehr folgt auf Veränderungen seines rechtlichen Status, darunter die EU-Bürgerschaft und eine geringere Gefährdungseinschätzung. Das Urteil hebt jedoch nicht alle Auflagen auf – sicherheitsrelevante Beschränkungen für bestimmte Hochrisikogebiete bleiben weiterhin bestehen.
