28 March 2026, 16:15

Fahrer flüchtet nach Unfall in Lübbecke – Polizei stellt Alkoholverdacht fest

Schwarz-weiß-Szene eines Autounfalls an einer Straßenkreuzung mit mehreren Fahrzeugen, darunter ein Van, und einer Gruppe von Menschen in der Nähe, mit Gebäuden, Bäumen, Pfählen und Texttafeln im Hintergrund.

Fahrer flüchtet nach Unfall in Lübbecke – Polizei stellt Alkoholverdacht fest

Unfallflucht in Lübbecke: Fahrer flüchtet nach Zusammenstoß mit geparktem Auto

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Am Samstagabend ereignete sich in Lübbecke ein Fall von Unfallflucht, nachdem ein Autofahrer mit einem geparkten Fahrzeug kollidiert war und anschließend die Unfallstelle verließ. Die Polizei wurde gegen 18:10 Uhr alarmiert und konnte den Verdächtigen später in seiner Wohnung ausfindig machen – dank einer Zeugenaussage.

Der Vorfall begann, als ein 59-jähriger Mann mit einem Opel Zafira beim Ausparken aus einer Parklücke in der Nähe einer Imbissbude an der Nettelstedter Straße einen geparkten Volkswagen leicht touchierte. Statt anzuhalten, fuhr er einfach weiter und hinterließ ein beschädigtes Fahrzeug sowie dessen Besitzer.

Kurz darauf ermittelten die Beamten den Mann in seiner Lübbecker Wohnung, wo sie an seinem Auto sichtbare Schäden feststellten. Ein vorläufiger Atemalkoholtest ließ den Verdacht auf, dass er fahruntauglich war, woraufhin die Polizei am Revier zwei Blutproben entnahm. Sein Führerschein wurde sofort einbehalten.

Dem Mann drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Behörden haben bisher keine weiteren Details zu möglichen Strafen oder zusätzlichen Maßnahmen bekannt gegeben. Die Ermittlungen zum Vorfall laufen noch; die Ergebnisse der Blutuntersuchung stehen noch aus. Der Beschuldigte bleibt vorerst ohne Führerschein, während die weiteren rechtlichen Schritte abgewartet werden.

Die Polizei wies erneut darauf hin, dass Autofahrer verpflichtet sind, nach einem Unfall – unabhängig von dessen Schwere – anzuhalten und den Vorfall zu melden.

Quelle