22 January 2026, 22:28

Festnahme am Bahnhof Rheine: 62-Jähriger muss wegen unbezahltem Strafbefehl in Haft

Ein weißer und gelber Zug hält an einem Bahnhof mit einer Plattform auf der rechten Seite, ein weiterer Zug im Hintergrund und Metallstangen und ein Schuppen oben.

Festnahme am Bahnhof Rheine: 62-Jähriger muss wegen unbezahltem Strafbefehl in Haft

Ein 62-jähriger Mann, der wegen Nichtzahlung einer gerichtlich angeordneten Geldstrafe gesucht wurde, ist am Bahnhof Rheine festgenommen worden. Bundespolizisten nahmen ihn am 21. Januar nach einer Routinekontrolle in Gewahrsam, bei der ein offener Haftbefehl festgestellt wurde. Statt der unbeglichenen Strafe droht dem Beschuldigten nun eine 45-tägige Haftstrafe.

Die rechtlichen Probleme des Mannes begannen im April 2025, als das Amtsgericht Stuttgart ihn wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte. Ein Strafbefehl legte eine Geldstrafe von 1.350 Euro fest, die er nie beglich. Bis Dezember 2025 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen Zahlungsverzugs erlassen.

Am 21. Januar 2026 bemerkten Beamte den 62-Jährigen beim Rauchen am Bahnhof Rheine. Eine routinemäßige Personenkontrolle bestätigte den aktiven Haftbefehl. Da er die Strafe nicht sofort begleichen konnte, wurde er umgehend in Gewahrsam genommen. Der Beschuldigte wurde später in die Justizvollzugsanstalt Münster überstellt. Dort muss er die 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten, die nach deutschem Recht bei uneinbringlichen Geldstrafen verhängt wird.

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Die Festnahme beendet einen Fall, der mit einer Verurteilung wegen eines Gewaltdelikts im Jahr 2025 begann. Da die Geldstrafe unbezahlt blieb, sitzt der Mann nun in Münster seine Strafe ab. Die Behörden bestätigten, dass das Vorgehen den üblichen Richtlinien zur Vollstreckung ausstehender Geldstrafen entsprach.