09 November 2025, 08:18

Festnahmen in Südbayern: Illegale Beschäftigung bei polnischer Supermarktkette aufgedeckt

Graffiti-bedeckter Zug mit sichtbaren Kabeln, Häuser mit Fenstern im Hintergrund.

Festnahmen in Südbayern: Illegale Beschäftigung bei polnischer Supermarktkette aufgedeckt

Fünf Männer – vier aus Usbekistan und einer aus Turkmenistan – wurden in Südbayern vorläufig festgenommen, da sie im Verdacht standen, sich illegal in Deutschland aufzuhalten. Sie waren ohne gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel in Supermärkten damit beschäftigt, Regale einzuräumen. Ihr Arbeitgeber, eine polnische Lebensmittelhandelskette, wird wegen des illegalen Einsatzes von entsandten Arbeitnehmern ermittelt.

Das polnische Unternehmen, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, setzte offenbar Subunternehmer und möglicherweise Briefkastenfirmen ein, um die Beschäftigten anzustellen. Nur einer der Angeklagten stand in einem direkten Arbeitsverhältnis mit dem Hauptunternehmen. Den Ermittlungen zufolge verstießen die Arbeitsbedingungen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch).

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Einer der usbekischen Staatsbürger war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden. Bei solchen Verstößen können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Unternehmen, die mit mindestens 2.500 Euro belegt werden, riskieren zudem den vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Erst kürzlich, am 22. Oktober 2025, kontrollierte die Dortmunder Zollbehörde ähnliche Fälle bei Glasfaserinstallationen in Gladbeck – ein weiteres Beispiel für das anhaltende Problem illegaler Arbeitnehmerentsendung.

Gegen die polnische Lebensmittelhandelskette laufen weiterhin Ermittlungen wegen des illegalen Einsatzes von entsandten Arbeitnehmern. Die fünf festgenommenen Männer erwarten nun ein Strafverfahren. Die Behörden gehen weiterhin konsequent gegen solche Verstöße vor, um Arbeitnehmerrechte zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.