26 February 2026, 14:59

Gericht entscheidet über Millionenförderung für AfD-nahe Erasmus-Stiftung

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebener Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

OVG untersucht Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gericht entscheidet über Millionenförderung für AfD-nahe Erasmus-Stiftung

Ein Rechtsstreit über die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD nahesteht, erreicht bald eine entscheidende Phase. Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens wird am 10. März 2023 eine mündliche Verhandlung abhalten, um zu klären, ob die Stiftung Anspruch auf staatliche Unterstützung für das Jahr 2021 hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die AfD damals die Förderkriterien erfüllte.

Die Stiftung hatte ursprünglich Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt, doch das Bundesverwaltungsamt in Köln lehnte den Antrag ab. Die Behörde begründete dies damit, dass die AfD nicht in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen Mandate errungen habe – eine damals geltende Voraussetzung. Die Partei zog 2017 erstmals mit 94 Sitzen in den Bundestag ein und hielt 2021 mit 92 Mandaten ihre Präsenz.

Später beschränkte die Stiftung ihren Anspruch auf das Jahr 2021, in dem die AfD erneut in den Bundestag einzog. Seitdem hat sich die rechtliche Lage verändert: 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Förderregelungen für verfassungswidrig. 2024 trat ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft, das jedoch nicht rückwirkend auf den Fall von 2021 anwendbar ist.

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Bis 2025 wuchs die AfD weiter und erreichte mit 20,8 Prozent der Stimmen den Status der stärksten Oppositionsfraktion mit etwa 144 Sitzen. Das anstehende Urteil wird sich ausschließlich darauf konzentrieren, ob die Stiftung 2021 nach den damaligen Regelungen förderberechtigt war.

Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung rückwirkend öffentliche Gelder für 2021 erhält. Zwar haben sich seitdem sowohl die parlamentarische Vertretung der Partei als auch die Fördergesetze geändert, doch der Fall unterliegt weiterhin den seinerzeit geltenden Bestimmungen. Ein Urteil wird nach Abschluss der mündlichen Verhandlung erwartet.