13 December 2025, 20:23

Gericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist kein Bauland – und spart Steuern

Ein Haus mit einem Zaun und Bäumen im Hintergrund, mit Flaggen und Text im Vordergrund.

Gericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist kein Bauland – und spart Steuern

Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland gilt: Beim Garten widerspricht das Gericht dem Finanzamt

Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.

12. Dezember 2025, 13:47 Uhr

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Bewertung von Grundstücken hat nun ein Ende gefunden. Hausbesitzer aus Köln hatten gegen die Einstufung ihres Gartengrundstücks als baureifes Land durch das Finanzamt geklagt. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Grundstück mit einem deutlich höheren Satz besteuert werden dürfe als nach seinem landwirtschaftlichen Wert.

Auslöser des Verfahrens war die Entscheidung des Finanzamts, den 1.020 Quadratmeter großen Garten als baureif einzustufen und den Bodenrichtwert auf 90 Euro pro Quadratmeter festzusetzen. Die Hausbesitzer, die auf einem Wohngrundstück am Siedlungsrand leben, argumentierten hingegen, der Wert müsse sich mit 5,50 Euro an den Sätzen für Ackerland orientieren.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt nun: Das Finanzamt muss den niedrigeren Satz von 5,50 Euro anwenden. Damit ist der jahrelange Konflikt um steuerliche Vorteile für das Gartengrundstück beigelegt. Die Hausbesitzer profitieren künftig von der günstigeren Bewertung.