Gericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist kein Bauland – und spart Steuern
Nico MeyerGericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist kein Bauland – und spart Steuern
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland gilt: Beim Garten widerspricht das Gericht dem Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Bewertung von Grundstücken hat nun ein Ende gefunden. Hausbesitzer aus Köln hatten gegen die Einstufung ihres Gartengrundstücks als baureifes Land durch das Finanzamt geklagt. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Grundstück mit einem deutlich höheren Satz besteuert werden dürfe als nach seinem landwirtschaftlichen Wert.
Auslöser des Verfahrens war die Entscheidung des Finanzamts, den 1.020 Quadratmeter großen Garten als baureif einzustufen und den Bodenrichtwert auf 90 Euro pro Quadratmeter festzusetzen. Die Hausbesitzer, die auf einem Wohngrundstück am Siedlungsrand leben, argumentierten hingegen, der Wert müsse sich mit 5,50 Euro an den Sätzen für Ackerland orientieren.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt nun: Das Finanzamt muss den niedrigeren Satz von 5,50 Euro anwenden. Damit ist der jahrelange Konflikt um steuerliche Vorteile für das Gartengrundstück beigelegt. Die Hausbesitzer profitieren künftig von der günstigeren Bewertung.
