Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen falscher Zielscheibe
Johanna AlbrechtGericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen falscher Zielscheibe
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC aufgehoben – jenes Unternehmen, das zunächst für die unzureichende Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet verantwortlich gemacht worden war. Das Amtsgericht Bonn urteilte, dass die Behörden mit ihrer Vollstreckungsmaßnahme das falsche Unternehmen ins Visier genommen hätten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, Telegram habe nicht genug unternommen, um illegale Inhalte von seiner Plattform zu entfernen. Doch das Gericht entdeckte gravierende Schwächen in der Argumentation der Anklage.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte zwei Bußgeldbescheide gegen Telegram FZ-LLC erlassen und behauptet, das Unternehmen sei für den Messengerdienst im fraglichen Zeitraum zuständig gewesen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das BfJ diesen Zusammenhang nicht nachweisen konnte.
Stattdessen gingen die Richter mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass tatsächlich Telegram Messenger Inc. – ein rechtlich eigenständiges, aber verbundenes Unternehmen – den Dienst zwischen Februar 2021 und Juni 2022 betrieben habe. Diese Gesellschaft ist für die Nutzerauthentifizierung zuständig und unterhält die technische Infrastruktur, nicht jedoch Telegram FZ-LLC.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere rechtliche Schritte möglich bleiben. Vorerst wurden die 5,1 Millionen Euro Strafe jedoch aufgehoben, was die Position des BfJ im Verfahren deutlich schwächt.
Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität, globale Technologiekonzerne nach deutschem Recht zur Verantwortung zu ziehen. Da die falsche juristische Entität belangt wurde, müsste das BfJ sein Vollstreckungsverfahren von Grund auf neu aufrollen, falls es den Fall weiterverfolgen will. Zudem wirft das Ergebnis Fragen auf, wie Behörden den richtigen rechtlichen Betreiber digitaler Plattformen überhaupt identifizieren können.
