Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – Passagiere profitieren von fairen Standards
Jakob BauerGericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – Passagiere profitieren von fairen Standards
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für unzulässig erklärt und die Beschränkungen als ungerecht gegenüber Passagieren bewertet. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft künftig nicht mehr nur eine winzige Tasche als kostenloses Handgepäck zulassen und für größere Stücke Zusatzgebühren verlangen darf. Die Klage war von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht worden, die argumentierte, die Praxis verstoße gegen EU-Recht.
Das Gericht urteilte, dass Vuelings Regelung – wonach nur eine kleine Tasche (20 x 30 x 40 cm) kostenfrei mitgenommen werden darf – keine angemessenen Standards erfülle. Stattdessen gab es dem vzbv recht, der forderte, dass Passagiere ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Handgepäckkoffer (mit maximal 115 cm Gesamtgröße und 10 kg Gewicht) ohne zusätzliche Kosten mitnehmen dürfen dürfen. Die Richter betonten, Handgepäck sei ein grundlegender Bestandteil des Flugreiseservice, und Airlines dürften keine Extragebühren erheben, sofern die Gepäckstücke faire Größen- und Gewichtslimits einhielten.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Fluggesellschaften durch unklare Handgepäckbestimmungen Profite erzielten. Sie forderte schärfere EU-Vorgaben und argumentierte, dass vage Richtlinien zu Verwirrung und versteckten Kosten für Reisende führten. Popp wies zudem darauf hin, dass ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air noch anhängig seien.
Das Urteil fällt in eine Phase, in der die EU in Brüssel neue Verhandlungen über Reformen der Fluggastrechte aufnimmt. Zwar wurden noch keine konkreten Änderungen bei den Handgepäckregeln angekündigt, doch der Verbraucherverband betonte, dass die Gerichtsentscheidung den Druck auf klarere Vorschriften erhöhe.
Vueling muss nun seine Handgepäckrichtlinien an das Urteil anpassen. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall, der auch andere Airlines treffen könnte, gegen die wegen ähnlicher Gebühren geklagt wird. Unterdessen laufen die EU-Beratungen zu Reformen der Fluggastrechte weiter – mit möglichen Konsequenzen für die Luftverkehrsregulierung.






