Gericht klärt: Konfessionslose Schüler haben keinen Anspruch auf Religionsunterricht
Johanna AlbrechtGericht klärt: Konfessionslose Schüler haben keinen Anspruch auf Religionsunterricht
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Rechte konfessionsloser Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Religionsunterricht präzisiert. Das Gericht stellte klar, dass diese Schüler keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Unterricht haben, sondern dies lediglich auf freiwilliger Basis tun können.
Der Fall betraf eine 15-jährige konfessionslose Schülerin aus Neuss, die zuvor zwischen Philosophie- und katholischem Unterricht gewechselt hatte. Die Schülerin äußerte den Wunsch, am evangelischen Unterricht teilzunehmen, doch das Gericht entschied, dass ihr hierauf kein rechtlicher Anspruch zusteht.
Die Entscheidung obliegt der Religionslehrkraft und richtet sich nicht nach den Wünschen der Schülerin, sondern nach dem Grundsatz, dass Religionsunterricht primär für Angehörige der jeweiligen Konfession verbindlich ist. Lehrkräfte können konfessionslose Schüler zwar zulassen – ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist zwar rechtskräftig, jedoch kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster Berufung eingelegt werden. Der Fall verdeutlicht die Komplexität des Religionsunterrichts an Schulen sowie die Abwägung zwischen individuellen Schülerwünschen und übergeordneten bildungspolitischen Prinzipien.
