Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD – vorerst keine Klassifizierung als rechtsextrem
Jakob BauerAfD gewinnt Eilantrag, um eine Einstufung als rechtsextrem zu vermeiden - Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD – vorerst keine Klassifizierung als rechtsextrem
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen. Diese Entscheidung folgt einem Gerichtsurteil, das die Klassifizierung bis zum Abschluss weiterer rechtlicher Verfahren aussetzt. Streitpunkt ist eine Bewertung aus dem Jahr 2025, wonach die AfD die Kriterien für eine solche Einordnung erfüllt habe.
Im Mai 2025 hatte das BfV die AfD nach einer umfangreichen Untersuchung als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Positionen und Handlungen der Partei mit extremistischen Idealen übereinstimmten. Die AfD focht die Entscheidung jedoch umgehend gerichtlich an.
Am 26. Februar 2026 griff das Verwaltungsgericht Köln ein. Die Richter ordneten an, dass das BfV die Einstufung vorläufig aussetzen und keine öffentlichen Aussagen dazu treffen dürfe. Das Urteil erging im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, während das von der AfD angestrengte Hauptverfahren noch läuft.
Bis auf Weiteres darf das BfV die Extremismus-Einstufung weder durchsetzen noch öffentlich bekannt machen. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass die Klassifizierung vorerst in der Schwebe bleibt, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird.
Die Aussetzung lässt den Status der AfD vorerst ungeklärt, während das juristische Verfahren weiterläuft. Das BfV muss nun den Ausgang des Hauptprozesses abwarten, bevor es weitere Schritte einleiten kann. Bis dahin bleibt die Partei von der umstrittenen Extremismus-Zuordnung verschont.
