Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netzentgelte
Jakob BauerUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netzentgelte
Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro an ausstehenden Netzentgelten zu zahlen. Das Urteil beendet einen langjährigen Streit über die Vergütung für Datenübertragungsdienste, die mit Facebook, WhatsApp und Instagram in Verbindung stehen. Die Entscheidung setzt zudem einen rechtlichen Präzedenzfall: Sie bestätigt, dass Netzbetreiber für die Abwicklung von großvolumigem Datenverkehr Zahlungen verlangen können.
Der Konflikt eskalierte, als Metas Tochterunternehmen Edge Network Services 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung einstellte. Meta argumentierte, es habe keinen formalen Vertrag gegeben, und behauptete, der Telekommunikationsriese bediene lediglich eigene Endkunden – nicht jedoch Meta direkt. Die Deutsche Telekom hielt dagegen: Edge Network habe ihre Infrastruktur extensiv genutzt und schulde daher eine Entschädigung.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies Metas Einwände zurück und urteilte, dass eine Zahlungspflicht unabhängig von einem direkten Vertragsverhältnis bestehe. Die Richter verwiesen darauf, dass Edge Network den Datenverkehr auch über andere Anbieter hätte leiten können, sich jedoch bewusst für das Netz der Deutschen Telekom entschieden habe. Zudem wies das Gericht Vorwürfe zurück, die Telekom missbrauche eine marktbeherrschende Stellung – obwohl sich beide Seiten gegenseitig unfaire Praktiken vorgeworfen hatten.
Der Fall ist Teil einer größeren europäischen Debatte über "fairen Kostenausgleich". Telekommunikationsunternehmen fordern, dass US-Techkonzerne sich an der Finanzierung der Netzinfrastruktur beteiligen sollten, da diese durch ihren hohen Datenverbrauch stark belastet werde. Die Tech-Riesen hingegen betonen, ihre Dienste steigerten die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen so indirekt den Anbietern zugute. Das aktuelle Urteil stärkt nun den Grundsatz, dass Netzbetreiber von großen Plattformen rechtmäßig Zahlungen für die Datenübertragung verlangen können.
Die Richter bestätigten damit ein früheres Urteil, erweiterten jedoch den Abrechnungszeitraum – wodurch sich die Gesamtsumme auf 30 Millionen Euro erhöht. Zwar hatte Meta in der Vergangenheit für ähnliche Leistungen gezahlt, doch die Verweigerung der Zahlungen 2021 führte schließlich zur Klage. Die Entscheidung könnte künftige Auseinandersetzungen zwischen Telekommunikationsfirmen und Tech-Unternehmen über Infrastrukturkosten prägen.
Das Urteil zwingt Meta, eine 30-Millionen-Euro-Schuld bei der Deutschen Telekom für die bisherige Netznutzung zu begleichen. Gleichzeitig schafft es einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall: Es bestätigt, dass Netzbetreiber von Tech-Konzernen Gebühren für die Datenübertragung verlangen dürfen. Die Entscheidung könnte die laufenden Verhandlungen in Europa darüber beeinflussen, wie die Infrastrukturkosten zwischen Netzanbietern und digitalen Plattformen aufgeteilt werden.
