Grundsteuer in NRW: Gericht kippt ungleiche Abgaben für Gewerbeimmobilien
Tim BöhmGrundsteuer in NRW: Gericht kippt ungleiche Abgaben für Gewerbeimmobilien
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Anreißer: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat das zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
Veröffentlichungsdatum: 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext: Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wirft die Grundsteuersätze in ganz Nordrhein-Westfalen in Frage. Das Gericht erklärte die höheren Abgaben für Gewerbeimmobilien für ungerechtfertigt und damit nach den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit für rechtswidrig. Zwar ist Bergisch Gladbach davon noch nicht unmittelbar betroffen, doch die Entscheidung könnte auch hier zu Änderungen im Steuersystem zwingen.
Ausgelöst wurde der Streit, als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die erhöhten Grundsteuersätze für Gewerbegrundstücke kippte. Die Richter urteilten, dass die ungleiche Behandlung von Unternehmen und Wohnungsbesitzern gegen das Prinzip der Steuergerechtigkeit verstoße. Damit seien die bisherigen Bewertungen rechtswidrig – auch wenn das Urteil für Bergisch Gladbach vorerst keine unmittelbaren Konsequenzen hat.
Das Gelsenkirchener Urteil stellt Bergisch Gladbach nun vor eine schwierige Wahl: Entweder behält die Stadt die getrennten Steuersätze bei und riskiert mögliche Klagen, oder sie führt ein einheitliches System ein, das jedoch Haushaltsplanungen durcheinanderbringen könnte. Über das weitere Vorgehen sollen die Stadtverantwortlichen in der anstehenden Haushaltsdebatte am Dienstag beraten.
