23 December 2025, 14:57

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Menschen protestieren auf einer Straße mit Plakaten, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmasten und dem Himmel im Hintergrund.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Der langjährige Rechtsstreit um die Proteste in Lützerath hat seine letzte Instanz erreicht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster urteilte, dass die Rechte der Demonstranten nicht verletzt wurden, als die Behörden das besetzte Dorf räumten. Mit dieser Entscheidung sind die Räumungen und Zugangsbeschränkungen im Braunkohletagebau Garzweiler II nun endgültig rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Lützerath, ein Dorf am Rand des RWE-Tagebaus Garzweiler II, war zu einem Symbol für Klimaschützer geworden, die sich gegen den fossilen Brennstoffabbau stellen. Anfang 2023 begannen die Behörden, die Protestierenden vom Gelände zu entfernen – es kam zu Auseinandersetzungen und großer öffentlicher Aufmerksamkeit.

Der Betreiber RWE hatte das Abbaugebiet als Sperrzone ausgewiesen und Versammlungen dort verboten. Die Behörden boten den Aktivisten jedoch eine alternative Protestfläche auf einem benachbarten, uneingeschränkten Gelände an. Dennoch reichten zwei Organisationen – die Evangelische Kirche im Rheinland und die Stiftung Lützerath Leben e.V. – Beschwerde gegen die Räumungen ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihre Klage jedoch als unzulässig ab. Die Richter begründeten dies damit, dass die Kläger kein berechtigtes rechtliches Interesse hätten, da ihr Versammlungsrecht nicht verletzt worden sei. Das Gericht betonte, dass Proteste weiterhin außerhalb des RWE-Geländes stattfinden könnten – nur nicht innerhalb des eigentlichen Tagebaugebiets.

Mit dem Urteil des OVG sind nun alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Räumungen in Lützerath ausgeschöpft. Die Entscheidung bestätigt, dass Demonstrationen auf angrenzenden Flächen weiterhin möglich sind, nicht jedoch in den gesperrten Zonen des Tagebaus. Der Fall markiert das Ende eines langwierigen Streits um den Zugang zu einem der umstrittensten fossilen Brennstoffstandorte Deutschlands.

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