Landwirte unter Zeitdruck: Diese Meldefristen für Schweine- und Rinderhalter gelten im Januar 2025
Johanna AlbrechtLandwirte unter Zeitdruck: Diese Meldefristen für Schweine- und Rinderhalter gelten im Januar 2025
Landwirte mit Viehbestand in ganz Deutschland stehen zu Jahresbeginn vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zu den wichtigsten Pflichten zählen Bestandsmeldungen, Biosicherheitsbewertungen und die Dokumentation von Antibiotika-Einsätzen. Wer die Termine versäumt, riskiert den Verlust von Fördergeldern und die Nichteinhaltung von Qualitätsstandards.
Schweinehalter müssen besonders schnell handeln: Zwischen dem 1. und 14. Januar 2025 müssen sie ihre Produktionsart sowie die Tierbestände für die zweite Jahreshälfte 2025 über das HI-Tier-Portal melden. Diese Daten fließen in die Antibiotika-Datenbank (TAM) ein. Selbst Betriebe, die im Meldezeitraum keine Antibiotika eingesetzt haben, müssen eine Nullmeldung abgeben.
Bis zum 15. Januar sind alle Schweinehalter verpflichtet, ihren jährlichen Bestandsbericht über HI-Tier einzureichen – Stichtag ist der 1. Januar. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, da sie über die Förderung bestimmter Subventionen entscheidet. Ab dem 1. Januar 2025 gelten zudem verschärfte Biosicherheitsvorgaben im QS-Qualitätssicherungssystem, und zwar für Rinder- und Schweinehalter gleichermaßen. Bis zum 1. Juli müssen Landwirte eine individuelle Risikobewertung vornehmen, wobei ein digitales "Risiko-Ampel"-Tool Schwachstellen aufzeigt. Teilnehmer am Programm Initiative Tierwohl (ITW) stehen außerdem eine jährliche Überprüfung von Stallklima und Tränkwassersystemen bevor.
Ab 2026 wird die TAM-Meldung auf einen jährlichen Turnus umgestellt – die Daten sind dann jeweils bis zum 14. Januar des Folgejahres zu übermitteln. Parallel dazu bleibt die Meldepflicht an die Tierseuchenkassen der Bundesländer bestehen, wobei die Fristen regional variieren.
Die ersten Wochen des neuen Jahres bringen für Landwirte eine Flut an Pflichtmeldungen mit sich. Wer HI-Tier, TAM und die Biosicherheitsregeln einhält, sichert sich weiterhin den Zugang zu Fördermitteln und Qualitätsprogrammen. Bei Nichteinhaltung drohen finanzielle Sanktionen oder der Ausschluss aus Unterstützungsmaßnahmen.
