Aussage im Mordprozess: Angeklagter berichtet von Angriff - Mann behauptet Notwehr im Mord an Ehefrau trotz 32 Messerstichen
In Bielefeld muss sich ein Mann wegen des brutalen Mordes an seiner Ehefrau vor Gericht verantworten. Der Angeklagte, dessen Name nicht genannt werden darf, gesteht, sie erstochen zu haben, behauptet jedoch, aus Notwehr gehandelt zu haben. Wie das Gericht hörte, erlitt die Frau 32 Stichwunden im Oberkörperbereich. Nach der Tat alarmierte der Angeklagte den Notruf und gab an, selbst mit einer schweren Bauchverletzung aufgefunden worden zu sein. Die Ermittler gingen zunächst von einer selbst zugefügten Wunde aus, doch der Angeklagte behauptet nun, seine Frau habe ihn zuerst angegriffen. Dem tödlichen Vorfall war ein Streit über eine geplante Reise zu Verwandten in die Niederlande vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte die Kontakte seiner Frau zu ihren Angehörigen nicht akzeptieren konnte – ein mögliches Motiv für die Tat. Obwohl er einräumt, seine Frau mit einem Küchenmesser getötet zu haben, besteht er darauf, in Notwehr gehandelt zu haben. Der Prozess geht weiter, während das Gericht die genauen Umstände der tragischen Ereignisse aufklären will. Die Behauptung des Angeklagten, aus Notwehr gehandelt zu haben, wird genau geprüft. Die Staatsanwaltschaft strebt aufgrund der erdrückenden Beweislage – insbesondere der schweren Verletzungen des Opfers – ein Schuldspruch an.
