Neue ElektroG-Regeln: Warum Sammelcontainer für Altgeräte und Batterien verschwinden
Jakob BauerNeue ElektroG-Regeln: Warum Sammelcontainer für Altgeräte und Batterien verschwinden
Neue Regeln im geänderten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verändern die Entsorgung von Altgeräten und Batterien
Die überarbeiteten Vorschriften des ElektroG sollen das Brandrisiko durch Lithiumbatterien verringern und die Recyclingquoten verbessern. Städte wie Münster und Solingen haben bereits damit begonnen, öffentliche Sammelcontainer für defekte Kleingeräte abzubauen.
Ab Januar 2026 müssen Kommunen und Entsorgungsunternehmen die Abgabebehälter für kleine Elektrogeräte an Recyclinghöfen schrittweise abschaffen. Das Münsteraner Abfallwirtschaftsunternehmen (awm) wird bis Mitte Februar alle E-Container in der Stadt entfernen. Stattdessen nehmen geschulte Mitarbeiter diese Geräte an speziellen Annahmestellen entgegen, um batteriebedingte Brände zu verhindern.
Bürger können weiterhin bis zu drei gebrauchte Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge – etwa E-Scooter – kostenlos an Recyclinghöfen abgeben. Händler, die solche Batterien verkaufen, sind zudem verpflichtet, Altbatterien ohne Neukauf zurückzunehmen. Defekte Kleingeräte sollen künftig direkt zu Recyclinghöfen oder in Geschäfte gebracht werden. Das Gesetz schreibt vor, dass Läden auch Elektrogeräte, E-Zigaretten und Batterien unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen müssen. In Solingen wurden die öffentlichen Sammelboxen bereits entfernt; die Bürger werden stattdessen an den Wertstoffhof im Bärenloch oder an teilnehmende Geschäfte verwiesen.
Die Änderungen bedeuten weniger öffentliche Abgabestellen, aber eine sicherere Handhabung von Elektroschrott. Recyclinghöfe und Händler übernehmen nun eine größere Rolle bei der Sammlung von Altgeräten und Batterien. Ziel ist es, Brandgefahren zu reduzieren und gleichzeitig mehr Wertstoffe vor der Deponie zu bewahren.
